Zuzahlungen sparen - Befreiungskarte beantragen
Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Praxisgebühr und Krankenhausaufenthalt, überall müssen Versicherte Zuzahlungen leisten. Damit es nicht zu finanziellen Überforderung kommt, insbesondere für chronisch Kranke, ist eine maximale Belastungsgrenze von zwei Prozent der Familienbruttoeinnahmen pro Kalenderjahr (für chronisch Kranke ein Prozent) festgelegt.
Für alle, die regelmäßig zuzahlungspflichtige Leistungen in Anspruch nehmen müssen, kann es sich lohnen, ihren individuellen Eigenanteil bis zur Belastungsgrenze für das Jahr 2006 schon im Voraus bei der Krankenkasse einzuzahlen. Dann erhält man von der Krankenkasse eine sogenannte „Befreiungskarte“, die dann in 2006 von Zuzahlungen befreit. Auch wer im Laufe des Jahres die Bellastungsgrenze erreicht, kann sich dann die Befreiungskarte ausstellen lassen, die ihn für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.
Eine andere Möglichkeit ist Erstattung zu geleisteter Zuzahlungen am Jahresende. Dazu müssen aber zunächst alle Zuzahlungen vorgestreckt und alle Quittungen darüber gesammelt und am Jahresende bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wurde die Belastungsgrenze überschritten, zahlt die Krankenkasse zu viel gezahlte Beträge zurück.
Da die Einkommenssituation schwanken kann, ist am Jahresende eine zulässige Ermittlung der individuellen Belastungsgrenze möglich, so dass es immer auch zu Nach- oder Rückzahlungen kommen kann.
Wer unsicher ist, ob eine Befreiungskarte sich lohnen könnte, kann sich in jeder Krankenkassen-Geschäftsstelle individuell beraten lassen.
aus BARMER 01/2006