Der monatliche Beitrag kann selbst festgesetzt werden, er kann jedoch nicht niedriger als der Grundbeitrag sein. Der Grundbeitrag beträgt 3,- EURO monatlich; Schüler entrichten 1,- EURO monatlich. Studenten, Auszubildende und Arbeitslose können einen Antrag auf Ermäßigung stellen.

Nach persönlichem Ermessen kann festgelegt werden, ob der Grundbetrag entrichtet wird, oder ein beliebig höherer Betrag. An den selbst festgesetzten Beitrag ist man jeweils 6 Monate gebunden, danach kann er erhöht oder verringert werden, wiederum mit der Gültigkeit von 6 Monaten. Rückwirkende Änderungen oder Änderungen innerhalb der 6 Monate sind nicht möglich.

Beiträge unter 8.- EURO monatlich können nur noch in Halbjahres- oder Jahresraten entrichtet werden. Beiträge ab 8,- EURO monatlich können auch monatlich oder vierteljährlich entrichtet werden.

 

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 21.04.2001 in Annaberg-Buchholz. Gültig ab dem 01.01.2002.

 

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