Ambulant betreutes Wohnen

Im Rahmen des ambulanten betreuten Wohnens begleiten fachlich geeignete Mitarbeiter Menschen mit Behinderung, die alleine, als Partner oder Paar in eigenen Wohnungen oder noch im elterlichen Haushalt oder in einer Wohngemeinschaft leben.
Ein Mitarbeiter besucht den Nutzer einmal wöchentlich und unterstützen dort wo Hilfe und Begleitung besteht, z.B. durch Gespräche und Begleitung bei Problemen zuhause, im Freizeitbereich, beim Arbeitsplatz oder bei der Kommunikation mit Ämtern.

Das Einsatzgebiet

Erzgebirgskreis (vorrangig Altlandkreisgebiet Annaberg)

Die Nutzer

  • sind Menschen mit körperlicher oder mehrfacher Behinderung
  • leben in eigenen Wohnungen, mit Partner oder im familiären Kontext oder in einer Wohngemeinschaft
  • benötigen fachlich ausgebildete Unterstützung bei der Bewältigung und dem Ausgleich behinderungsbedingter Beeinträchtigungen


Die Mitarbeiter

  • sind Fachkräfte
  • arbeiten flexibel und personengebunden
  • werden eingesetzt in Abstimmung mit den Nutzer
  • vertreten sich gegenseitig bei Urlaub oder Krankheit


Die Betreuungen

  • fördern Inklusion, Autonomie und Selbstbestimmung
  • finden am Wohnort, in der Wohnung oder an sonstigen Orten statt
  • sind bedarfsorientiert, in Absprache zwischen Nutzer und Mitarbeiter
  • werden vertraglich geregelt - mit gemeinsam vereinbarten Zielen


Ausgestaltung und Umfang der Betreuungen richten sich nach dem individuellen Bedarf und betreffen nach Vereinbarung die Bereiche:

  • individuelle Lebensgestaltung
  • Zukunftsplanung
  • familiäre und partnerschaftliche Beziehungen
  • Aufbau und Pflege sozialer Kontakte
  • Alltagsgestaltung
  • Tagesstrukturierung
  • Arbeitsplatzsituation
  • Behördenangelegenheiten
  • Arztbesuche
  • Haushalts- und Wirtschaftsführung
  • Freizeitgestaltung


Wie ist es mit der Bezahlung?

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) auf Kostenübernahme einzureichen. Wir füllen gemeinsam mit interessierten Nutzern den Antrag aus und leiten ihn an den KSV weiter.
Die Mitarbeiter des KSV prüfen den Antrag. Bei voraussichtlicher Berechtigung auf Leistungen veranlasst der KSV weitere Schritte: Besuch des Amtsarztes beim zukünftigen Nutzer des ambulant betreuten Wohnens zum Erstellen eines Berichtes. Damit die Kosten vom KSV übernommen werden gelten Einkommens- und Vermögensgrenzen.
Werden die Kosten nicht vom KSV übernommen oder möchte jemand keinen Antrag stellen, besteht trotzdem die Möglichkeit, die Betreuungsleistungen über den CKV in Anspruch zu nehmen. Nach Absprache mit dem Nutzer des ambulant betreuten Wohnens werden notwendige Betreuungsintervalle und der Umfang der Leistungen festgelegt.
Es wird zwischen der jeweiligen Person und dem CKV ein Betreuungsvertrag geschlossen, welcher die zu erbringenden Leistungen enthält.

Kontakt

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an:
Sebastian Lamm (Sozialarbeiter)

 

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