Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen 2016"

Der Freistaat Sachsen stellt 2,5 Millionen Euro im Jahr 2016 für das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen" bereit. Es steht unter dem Motto „Lieblingsplätze für alle".


„Wir möchten Menschen mit Behinderungen den Zugang ins Kino, in ein Museum, in die Volkshochschule oder ins Café – eben zu ihren Lieblingsplätzen – erleichtern. Daher wollen wir helfen, bestehende Barrieren abzubauen", erklärt Christine Clauß, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz.


Die Förderung richtet sich an Betreiber und Inhaber von Einrichtungen des Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereichs. Angesprochen sind aber auch Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen.


Der interessierte Betreiber und Inhaber beantragt die Förderung bei dem zuständigen Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung der Kreisfreien Stadt. Das Amt entschiedet über die Vergabe der Fördermittel und berät sich mit den Behindertenbeauftragten und –beiräten.


Es werden Einzelprojekte von bis zu maximal 25.000 Euro gefördert.

Beispiele wären:

 

  • Induktive Höranlage
  • Audio-Guides sowie Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen,
  • Barrierefreier Zugang (Rampen, Aufzug, Treppenlift)
  • Barrierefreie Sanitäranlagen (Toiletten, Duschen)


Wichtig ist, die Maßnahme zum Abbau der Barriere ist 2016 umzusetzen.


Grundlage für das Förderprogramm ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom 23. April 2007 (FRL Eingliederungshilfe):


www.revosax.sachsen.de


Weitere Informationen zum Investitionsprogramm lesen Sie hier:


www.soziales.sachsen.de/initiativprogramm.html

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