600,00 € Fahrtkostenzuschuss für Menschen mit Behinderung
Der Erzgebirgskreis gewährt ab 01.01.2010 Menschen mit Behinderung, die öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können und auf einen Behindertenfahrdienst angewiesen sind, eine Fahrtkostenpauschale von 600,00 € im laufenden Kalenderjahr (monatlich 50,00 €).
Voraussetzungen für die Beantragung des Zuschusses:
- volljährige Menschen mit Behinderung, die im Erzgebirgskreis wohnen und nicht in einem Wohnheim leben
- auf ein Hilfsmittel zur Fortbewegung angewiesen sind (z.B. Rollstuhl)
- Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist
- kein eigenes Fahrzeug halten und
- keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können.
Einkommen und Vermögen muss nicht angegeben werden.
Der Fahrtkostenzuschuss ist jährlich im Landratsamt des Erzgebirgskreises zu beantragen.
Weitere Informationen und Antragsformulare sind in unserer Geschäftsstelle erhältlich.Wir helfen gerne bei der Beantragung und beim Ausfüllen der Anträge.